Trägerkonzept

In unserem Trägerkonzept stellen wir Ihnen u.a. unsere Organisationsform, unser Leitbild und unsere pädagogische Arbeit vor. Hier finden Sie einen kurzen Auszug unseres Trägerkonzeptes. Auf Wunsch können Sie die vollständige Version von unseren Kita-Leitungen erhalten. Wenden Sie sich hierzu direkt an diese.

1. Träger

1.1 Organisation, Rechtsrahmen

Der Träger, die BERLEA Bildung gGmbH wurde Ende 2020 gegründet, um die Trägerschaft von Kindertagesstätten zu übernehmen. Er hat seinen Sitz an der Adresse Leuthingerweg 9, 13591 Berlin. Der Träger ist vom Finanzamt seit 2012 als gemeinnützig anerkannt.

1.2 Leitbild

Der Träger fördert gemäß seinem Satzungszweck die Bildung und die Jugendhilfe durch den Betrieb von Kindertagesstätten. Er bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot an und leistet wertvolle Beiträge zur Erziehung und Bildung von Kindern.

Die Arbeit des Trägers bewegt sich innerhalb eines Handlungsrahmens, der durch folgende Quellen definiert wird:

  • Berliner Bildungsprogramm (BBP)
  • Kindertagesstättenförderungsgesetz (KitaFöG)
  • Rechtsverordnung (VO KitaFöG)
  • Rahmenvereinbarung (RVTaG)
  • Qualitätsvereinbarungen (QV TAG )

Daneben prägen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Pädagogik sowie eigene und fremde Praxiserfahrungen die Arbeit des Trägers.

Grundsätzliches Ziel seiner Tätigkeit ist die Förderung des Kindeswohls durch die kontinuierliche und nachhaltige Unterstützung und Begleitung des Heranwachsens der Kinder. Dieses Ziel erreicht er, in dem er seine Arbeit nach folgender Trägerphilosophie gestaltet:

  • Er arbeitet nach den Grundsätzen der Gleichheit, Toleranz, Gerechtigkeit. Er ist weltanschaulich neutral, interkulturell und integrativ.
  • Er tritt allen an seiner Arbeit beteiligten Menschen mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz gegenüber.
  • Er legt bei allen Kindern, sowohl mit deutscher als auch nichtdeutscher Herkunft, einen besondere Schwerpunkt auf die Erlernung der deutschen Sprache. Er legt damit in seiner Kita den Grundstein für den Zugang zu höheren Bildung für alle Kinder.
  • Er begleitet und bestärkt Mütter und Väter bei der Kindeserziehung und unterstützt sie bei der Vereinbarung von Beruf und Familie durch qualitativ und zeitlich adäquate Betreuung. Dabei betrachtet er die Eltern der Kinder als Partner und bezieht ihre Sichtweisen, Interessen, Anregungen und Wünsche in die pädagogische Arbeit ein und nutzt deren Hinweise zur Überprüfung und Verbesserung seiner Arbeit.
  • Seine Dienste erbringt der Träger in hoher Qualität durch qualifizierte Mitarbeiter und mit qualitativ hochwertiger Ausstattung und entsprechenden Angeboten. Er sichert diese hohe Qualität durch Qualitätssicherungsmaßnahmen und –prozesse und evaluiert diese ständig.

1.3 Personal

  1. Das Personal setzt sich aus der Geschäftsleitung, der Kita-Leitung, den pädagogischen Personal und dem administrativen Personal zusammen. 

1.3.1 Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für alle Angebote des Trägers in fachlicher, inhaltlicher, qualitativer und organisatorischer Hinsicht. Daneben ist sie zuständig für Auswahl, Einsatz, Führung, Entwicklung, Pflege und Finanzierung des gesamten Personals. Sie stellt die persönliche und fachliche Eignung der Fachkräfte sicher, unterstützt ihre Weiterentwicklung und stellt die Teamentwicklung sicher. Dadurch trägt sie der Bedeutung des Personals für die Umsetzung ihres Leitbildes und der Trägerkonzeption Rechnung.

1.3.2 Kita-Leitung

Die pädagogische Verantwortung und Leitung für die Kita wird von einer Kita-Leitung übernommen. Sie unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung und (Weiter-)Entwicklung von Träger- bzw. Kita-Konzeptionen, bei Evaluationen und bei der Qualitätssicherung.

Der Träger muss unterschiedliche gesetzliche, fachliche, finanzielle und trägerspezifische Anforderungen umzusetzen. Die Kita-Leitung handelt im Auftrag des Trägern und setzt diese Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich um. Die Kita-Leitung koordiniert und optimiert dabei die Arbeit der Kita. Sie erarbeitet zusammen mit dem Träger einen Rahmen für die pädagogische Konzeption auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms, den dann das gesamte Fachpersonal der Kita mit individuellen Schwerpunkten ausgestaltet. Diese Konzeption wird wiederum regelmäßig in Wechselspiel zwischen Träger und Kita-Personal regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Die Kita-Leiterin ist Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen den Mitarbeiter/innen der Kita, den Grundschulen, den Eltern und dem Träger.

1.3.3 Fachkräfte

Die Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kita hängt entscheidend von den individuellen beruflichen und persönlichen Fähigkeiten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von deren Zusammenwirken im Team ab. Daher setzt der Träger nur pädagogisches Fachpersonal ein, das verlässlich mit dem Träger zusammenarbeitet. Sie setzen die Konzeption und das Leitbild der Kita im Alltag maßgeblich um und treiben die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätte voran. Sie übernehmen durch Ihre Arbeit Verantwortung für die gesamte Kita.

Um den hohen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden, setzt der Träger in der Kindertagesstätte daher ausschließlich staatlich anerkannte Fachkräfte ein.

Kita-Leiter/innen sind berufserfahren und verfügen über eine Ausbildung / Qualifikation mindestens auf Fachhochschulniveau oder über eine staatlich anerkannte Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung und ausreichenden Zusatzqualifikationen.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Konzeption der Kita übernehmen alle Pädagogen des Trägers folgende Rollen und Aufgaben und zeichnen dadurch ein bestimmtes Verständnis von Bildung in ihrer täglichen Arbeit:

  • Sie nehmen jedes Kind als eigenständige Person mit seinen Wünschen, Ängsten, intellektuellen und motorischen Fähigkeiten wahr, die am Alltagsgeschehen, an den täglichen Entscheidungen und an der Gestaltung seines Lebensumfeld teilhaben will. Sie unterstützen und fördern dieses Gestaltungsstreben und den Selbstbildungsdrang der Kinder
  • Sie geben allen Kindern die Möglichkeit, miteinander, voneinander und von den Fachkräften zu lernen und unterstützen, erweitern und fördern die hierfür notwendigen Bildungsprozesse
  • Sie nehmen gegenüber jedem Beteiligten (Eltern, Kinder, Kollegen) eine von Partnerschaft und Gleichberechtigung geprägte Haltung und Beziehung ein, die zudem von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt ist
  • Sie lernen durch Gespräche und Beobachtung die Gedanken und Gefühle jedes Kindes kennen und schätzen und zeigen an der Wahrnehmung der Welt durch das Kindesauge ständiges Interesse
  • Sie bieten den Kindern größtmögliche künstlerische Freiheit und unterstützen ihre Gestaltungsfreiheit und ihren Gestaltungsdrang durch entsprechende kreative Angebote und Versuche.
  • Sie arbeiten aktiv mit den Eltern bei der Umsetzung der pädagogischen Konzeption zusammen und beteiligen sie bei pädagogischen Veränderungen

1.3.4 Beziehung Träger-Personal, Fort- und Weiterbildung

Der Träger muss die Interessen der Mitarbeiter und seinen Auftrag, qualitativ hochwertige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit zu leisten, in Einklang bringen. Hierzu baut er auf der Grundlage von Vertrauen und eines kooperativen Führungsstils Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter auf. Alle vier Wochen findet eine Trägersitzung statt, wo Geschäftsleitung und Kita-Leitung die Möglichkeit haben, sich auszutauschen und zu beraten. Den Rahmen und die Orientierung geben das gemeinsam entwickelte QM-Handbuch und seine Checklisten sowie die Kita-Konzeption der Kita.

Um eine dauerhaft hohe Qualität der pädagogischen Arbeit sicherzustellen, unterstützt der Träger die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter/innen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Kita durch gezielte und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen. Mitarbeiter, die sich fortbilden geben dabei ihr neu gewonnenes Wissen an ihre Kollegen weiter, sodass die Fortbildung des Einzelnen der Kita als Ganzes zugute kommt.

1.3.5 Kita als Ausbildungsstätte

Die Kita des Trägers ist gleichzeitig Ausbildungsstätte für pädagogisches Fachpersonal. Dadurch sichert sich der Träger zum einen die Möglichkeit, den eigenen Fachkräftebedarf der Zukunft selber auszubilden. Zudem erhält der Träger neue Impulse, sich mit dem aktuellen Stand der kindlichen Pädagogik auseinander zu setzen. Für Auszubildende eröffnet der Träger die Möglichkeit, das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen einzusetzen und weiter zu entwickeln.

Neben Auszubildenden der Fachschulen bietet der Träger Praktikumsstellen für Schüler von allgemeinbildenden und Berufsschulen an.